Pflegehinweise/AGB

Wäschekennzeichnung

Das Waschsymbol gilt für Maschinen bzw. Handwäsche. Die Zahl im Waschbottich gibt die empfohlene Temperatur in Grad Celsius an, die nicht überschritten werden darf.

Kochwäsche

Wäsche, beispielsweis aus Baumwolle, Leinen, weiß oder kochecht gefärbt bzw bedruckt.

60°-Buntwäsche

Nicht kochfeste Buntwäsche, Pflegeleichtwäsche aus Baumwolle, Modal und Polyester oder Mischungen hieraus.

40°-Buntwäsche / Feinwäsche

Buntwäsche für dunkelbunte Artikel aus Baumwolle, Polyester, Mischgewebe etc./Feinwäsche für Modal, Viskose, oder synthetische Fasern etc. (Schonwaschgang)

30°-Feinwäsche

Z.B. für in der Maschine waschbare Wollartikel.

Ist unter dem mit der Temperaturangabe versehenen Waschbottich ein Balken angebracht, soll im Schonwaschgang gewaschen werden; bei 30°-Wäsche wird stehts der Schongang empfohlen.

Handwäsche

Für besonders empfindliche Artikel, die sich nicht in der Waschmaschine waschen lassen. Wassertemperatur 30°C bis max. 40°C je nach Artikel.

Nicht waschen

Die so gekennzeichneten Artikel dürfen nicht gewaschen werden. Allenfalls sind slolche Artikel chemisch zu reinigen.

 
Allgemeine Pflegehinweise:
  • Wäsche nicht zu stark verschmutzen,
  • Schmutzige Wäsche luftig, trocken und nicht zu lange lagern.
  • Vor dm Waschen Wäsche nach den Behandlungsstufen (Waschtemperatur und Pflegeetiketten) vorsortieren.
  • Farbige und neue Wäsche bei der ersten Wäsche getrennt waschen.
  • Waschmittel stets genau nach Dosieranleitung zugeben und dabei Wäscheverschmutzung und Wasserhärte berücksichtigen.
  • Zu geringe Waschmitteldosierung ergibt einen schlechten Wascherfolg, vergraute Wäsche und verringert die Lebensdauer von Wäsche und Waschmaschine.
  • Beim Waschen von Pflegeleicht-Wäsche Schonprogramme verwenden. Wäschemenge verringern und Vorsicht beim Schleudern (Knittergefahr!).
  • Wollartikel nur mit entsprechender Zusatzkennzeichnung, z.B. "Super wash", maschinell mit Wollprogramm waschen.
  • Beim Waschen in der Waschmaschine große und kleine Stücke locker und gemischt einfüllen, Trommel mit nasser Wäsche nur halb füllen.
  • Bei der Handwäsche Waschmittel im Wasser gut auflösen. Wäsche in der Lauge gut durchdrücken, nicht zerren, nicht reiben, nicht auswinden. Heikle Stücke rasch behandeln und nicht im nassen Zustand liegen lassen.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Konsumenten sollten beim Einkauf unbedingt darauf achten, dass die Textil­erzeug­nisse mit den Pflegesymbolen ausgezeichnet sind. Die Pflegekennzeichnung stellt eine Empfehlung dar, sie ist weder Qualitätsangabe noch Gütezeichen.

Symbole und Inhalt stammen von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für das Textilpflegekennzeichen1010 Wien, Rudolfsplatz 12, Tel. 01/533 37 26-34.

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der Textilreiniger-, Wäscher- und Färbergewerbe
  1. Ausführung: Der Unternehmer erklärt, dass die zum Waschen, Chemischreinigen,Färben, Bügeln, Spannen usw übernommenen Gegenstände fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat der Unternehmer den Kunden individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 2) aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesonders auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände hingewiesen und die Befreiung von der Haftung für Schäden an allen zur Bearbeitung übernehmenden Gegenständen vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - von der Haftung für die Beschädigung frei.
  2. Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, wobei sich herausstellen kann, dass daran dem Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Auf die Möglichkeit der Beschädigung wird insbesondere hingewiesen.
    a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der
    Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl.,
    b) für Einlaufen von Gegenstände, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist,
    c) für Gegenstände, die eine falsche Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann,
    d) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen,
    e) für Beschädigen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind,
    f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material.
    g) für das Reißen von zu dünn geschliffenem Leder,
    h) für das Hervortreten von insbesondere kaschierten Vernarbungen und Verletzungen des Leders,
    i) für Einsprung und Faltenbildung durch Überspannung des Leders.
  3. Beim Färben wird der Wunsch des Kunden, der eine bestimmte Art der Ausführung bevorzugt nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine völlige Übereinstimmung mit den Farbmustern ist jedoch technisch nicht möglich und kann daher dafür keine Gewähr übernommen werden.
  4. Verlust des Reinigungsgutes: Schadenersatzan- sprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 5 Wochen überschritten wird. Nur für Schäden am Reinigungsgut wird gehaftet.
    Für andere als Personenschäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.
  5. Reklamationen: Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende Gegenstand getragen oder bearbeitet wurde, geltend gemacht werden.
  6. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung: Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungspreisbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30%, für das 2. Jahr weitere 20%, für das 3. Jahr weitere 10% und für das 4. Jahr weitere 10 % abgesetzt werden.
    Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet. Sofern kein Anschaffungspreisbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekanntzugeben. Dem Kunden steht es frei, die Höhe des Schadens anders bzw. einen höheren Schaden zu beweisen. Der Gegenstand geht nach Ersatz des Schadens ins Eigentum des Unternehmens über.
  7. Abholung: Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten (laut Aushang/Preisliste) aufzurechnen.
  8. Übergabe: Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht vor- gelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweis- leistung ausgefolgt.

Wien, März 2009
In diesen Geschäftsbedingungen der Bundesinnung sind die Bestimmungen
des Konsumentenschutzgesetzes berücksichtigt.


Sauberland Geschäftsinhaberin: Vera Kuntschky

Keine Haftung...
...übernehmen wir bei Beschädigung von Knöpfen,
Schnallen, Reißverschlüssen, Schaumgummipolstern,
Leder- und Kunstlederbesatz, Skai-Floor,
Pailletten, aufgenähten Dekorelementen und anderen
Verzierungen an Ihren Kleidungsstücken.

...im Falle bei Beschädigungsgefahren, speziell bei
Gefahr bestimmter Schäden durch Putzen, Färben
oder Waschen, auf die wir Sie aufmerksam machen.
Dies trifft insbesonders bei fehlender oder falscher
Pflegekennzeichnung zu.

Ausserdem sind die ausgehängten
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
als Grundlage unserer Dienstleistung für unsere
Kunden bindend.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Geschäftsführung

 


Bleichen

Cl als Abkürzung für Chlor im Dreieck gibt an, dass eine Bleiche mit Chlorlauge zulässig ist.

Chlorbleiche vor der Wäsche

Gut geschwemmte Wäsche 1 bis 2 Stunden in kalte Chlorlauge (10 bis 20ml Chlorlauge auf 1 Liter Wasser)legen und anschließend bis zum Verschwinden des Chlorgeruchs schwemmen. Dann mit Vollwaschmittel bei der zulässigen Waschtemperatur waschen.

Nicht chloren und auch keine chlorhaltigen Fleckmittel verwenden. Dem Fachmann übergeben!

Flecken von Kaffee, Wein und Gemüse werden durch das in Vollwaschmitteln enthaltene selbsttätige Bleichmittel (Perborat) üblicherweise vollständig entfernt. Die in Österreich am Markt befindlichen Waschmittel enthalten kein Chlor

Bügeln

Die Punkte im Bügeln Symbol kennzeichnen die Temperaturbereiche, die beim Bügeln mit dem Bügeleisen bzw. der Bügelmaschine nicht überschritten werden dürfen.

Heiss bügeln

max. 200°C = Stufe Baumwolle/Leinen. Bügelfeucht behandeln, glanz- oder druckempfindliche Stücke mit Zwischentuch oder auf der Rückseite bügeln.

Mäßig heiss bügeln

(max. 150°C) = Stufe Wolle, Seide, Polyester, Modal, Viskose. Unter mäßig feuchtem Zwischentuch bügeln oder Dampfbügeleisen verwenden. Starkes Pressen vermeiden, nicht verziehen.

Nicht heiss bügeln

(max. 110°C) = Stufe Poly­acryl, Polyamid, Acetat. Glanz- oder druck­empfindliche Artikel notfalls mit trockenem Zwischentuch oder auf der Rückseite bügeln, nicht verziehen, nicht dampfbügeln.

Nicht bügeln,

damit es nicht zu Veränderun-gen des Wäschestückes kommt, die nicht mehr korrigierbar sind.

CHEMISCH REINIGEN

Die Buchstaben im Kreis geben Hinweise auf die in Frage kommenden Chemisch-Reinigungsverfahren und Lösungsmittel.

Alle üblichen Reinigungsverfahren,

Alle üblichen Reinigungsverfahren, inkl. Kilo­reinigung. Reinigung in Münzautomaten möglich. Lösungsmittel: Trichlorethylen, 1.1.1. Trichlor­ethan, Perchlorethylen, Fluorchlorkohlenwas­serstoff R 11 (Monofluortrichlormethan) und R 113 (Trifluortrichlorethan) oder Schwerbenzin.

Perchlorethylenreinigung:

Einfachreinigung möglich, Kiloreinigung mit Vorbehalt. Lösungs­mittel: Perchlorethylen, Fluorchlorkohlenwasser­stoff R 11 (Monofluortrichlormethan) und R 113 (Trifluortrichlorethan) oder Schwerbenzin.

Solvent-F-Verfahren

(Spezialreinigung): Schonendste Reinigung; Kiloreinigung nicht möglich. Lösungsmittel: Fluorchlorkohlenwasser­stoff R113 (Trifluortrichlorethan) oder Schwer­benzin.

Der Balken

Der Balken unterhalb des Kreises, der ein P oder F enthält, weist auf eine notwendige schonendere Reinigung hin: Beschränkung der me­chanischen Beanspruchung, der Feuchtigkeitszugabe und der Trocknungstemperatur erforderlich.

Keine chemische Reinigung

möglich. Vorsicht mit
lösungsmittelhaltigen Fleckentfernungs­mitteln.

TROCKNEN im Wäschetrockner (Tumbler)

Die Punkte im Tumblersymbol kennzeichnen die einzuhaltende Trocknungsstufe.

Normale Trocknung

Trocknen mit normaler thermischer Belastung (Temperatur).



Schonende Trocknung

Trocknen mit reduzierter thermischer Belastung (Temperatur).

Keine Trocknung

Nicht im Haushaltswäschetrockner trocknen.